25. März 2019


Podcast: Ich lass mich scheiden! - Der Finanzwesir rockt, Folge 69

2017: 407.000 mal: "Ja, ich will" und 153.000 mal: "Ich laß mich scheiden". Zum Thema Ehe haben Daniel und ich ja bereits gepodcastet. Aber da wir nicht so die Scheidungsexperten sind, haben wir beschlossen: Zeit für eine weitere Folge von "Finanzwesir Gast". Dieses Mal konnten wir Frau Dr. Anja Lotter gewinnen. Sie ist seit 2002 Scheidungsanwältin in München und hat bis jetzt 1.500 Scheidungen vertreten.
1.500 Scheidungen in 17 Jahren, macht 88 Scheidungen im Jahr, das sind gut 7 Scheidungen pro Monat, beziehungsweise knapp zwei pro Woche.
Zwei Scheidungen pro Woche und das 17 Jahre lang!
Warum?
Weil die Scheidungsanwältin nahe am Menschen ist. Das ist keine vertrocknete Verwaltungsjuristerei oder moralisch bedenkliches Cum-Cum-Sex-mit-der-Ex-Gemauschel zwecks Steuerbetrug.
Gute Scheidungsanwälte sind Juristen, Moderatoren und Therapeuten. Und sie können reden. Wir drei plaudern über

  • Tricks in Vorscheidungsphase
  • Unterhaltshöhe
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • und das neue Must-have der zeitgemäßen Ehe: Der Ehevertrag. Ich habe natürlich gleich gefragt, wie Frau Scheidungsanwältin das für sich geregelt hat.

Der Ehevertrag

  • So ein Ehevertrag ist eine feine Sache. Denn wer sich mit seinem Partner, seiner Partnerin schon beim Ehevertrag zerstreitet, spart sich nachher die teure Scheidung.
  • Wer bei der Scheidung einen Ehevertrag vorweisen kann, trennt sich geräuschloser.
  • Wer bei der zweiten Heirat keinen Ehevertrag hat ist doof.

Was ich nicht wusste: DIY-Scheidung geht nicht. Man wird den anderen nur mit Hilfe eines Anwalts los. Ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Aber wir enden versöhnlich: Selbst eine routinierte Anwältin und lebenserfahrene Frau findet noch Gründe, die für die Ehe sprechen.

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Scheidungs-Links

Medienempfehlung von Dr. Anja Lotter

Reden wir über Geld: Ganz persönliche Finanzansichten * von Marc Beise (Herausgeber) und Ulrich Schäfer (Herausgeber)

Reden wir über Geld: Ganz persönliche Finanzansichten

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Kommentare

doctorevil sagt am 25. März 2019

Lieber Finanzwesir,

Vielen Dank für das neue Podcast-Format! Ich habe beruflich mit Eheverträgen zu tun. Inhaltlich gute, neutrale und kostenlose Informationen zur Ehe und den im Interview angesprochenen Themen kann übrigens auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter Publikationen runterladen. Da kann man nachlesen, was das Gesetz vorsieht, und das dann auf die eigene Situation übertragen und bewerten, ob es passt oder nicht.


slowroller sagt am 26. März 2019

Ich kam schon ein wenig in Erklärungsnot als meine Frau mitbekam, dass ich mir einen Podcast über Scheidungen anhöre ;-)

War trotzdem prima!


HSV sagt am 26. März 2019

Wie ist das eigentlich beim Zugewinnausgleich, wenn ich ETFs bespare und Gewinne gemacht habe?

Beispiel: Ich habe im Depot ETFs im Wert von 100.000 Euro stehen (brutto), die aber wegen aufgelaufener Gewinne bei Verkauf weniger wert wären wegen der Abgeltungssteuer.
Ich hab sie gekauft für 50.000 Euro und 50.000 Euro Gewinn gemacht, dann müsste ich beim Verkauf ja 26.6% Abgeltungssteuer, also 13.300 Euro, zahlen. Netto sind die ETFs also nur 100.000 Euro -13.300 Euro = 86.700 Euro (netto) wert.

Der Partner kann nicht von mir Barausgleich von 50.000 Euro verlangen, also die Hälfte vom Bruttogewinn, sondern nur 43.350 Euro, also die Hälfte vom Nettogewinn, ist das richtig so?
Sonst müsste man vor der Scheidung alle Aktien/ETFs, die Gewinne gemacht haben verkaufen, oder?


Doctorevil sagt am 27. März 2019

Die Frage müsste man dann wohl besser seiner Anwältin stellen...


Freundchen sagt am 30. März 2019

Bei dem Tipp, dass man sich am besten schon im Ehevertrag zerstreitet und so die Scheidung spart musste ich lachen. Darf man nur keinem Scheidungsanwalt erzählen… ;)


Frau Anwältin sagt am 16. Juni 2019

Naja, Frau Anwältin fand ich jetzt nicht so sympathisch.

Wer als studierte Person "Praktikas" sagt, sollte evtl. nochmal einen Grundkurs Deutsch belegen. Und die Behauptung, dass Frauen für die gleiche Tätigkeit weniger Gehalt bekämen ist erwiesenermaßen falsch - ständige Wiederholung macht es nicht richtiger und sorgt unnötig für Geschlechterkonflikte.


Mono sagt am 02. September 2019

Interessanter Podcast zum Ehevertrag!
Gerde wenn es um Zugewinnausgleich und ETFs geht, wird ein Notar oder Anwalt für Eherecht der beste Ansprechpartner sein.
Wie schon erwähnt kann eine Scheidung nicht DIY erfolgen.


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