03. Juni 2014


Was sind Pflichtwandelanleihen?

Beim Recherchieren für den letzten Wochenrückblick habe ich diesen Eintrag im Blicklog zutage gefördert.
Dabei sind mir die folgenden Passagen aufgefallen:

Die positive Einstellung der Finanzregulierer hinsichtlich Pflichtwandelanleihen (CoCos) zeigt deutlich, dass für sie Bankenstabilisierung viel wichtiger ist als Anlegerschutz.

Stattdessen geht es vor allem darum, naives Anlagegeld in Investments umzulenken, die im Falle der nächsten Krise als zusätzliche Stabilisierungsmasse zur Verfügung stehen.

Man sollte z. B. den Käufern von Pflichtwandelanleihen fairerweise zumindest mitteilen, dass sie die nächste Finanzkrise bezahlen werden.

Hm, CoCos, nie gehört, was ist das? Klingt putzig, irgendwie nach Coco, dem kleinen Affen aus dem Kinderkanal. CoCo steht für „Contingent Convertible Bond“, auf Deutsch: Pflichtwandelanleihe. Der deutsche Begriff Pflichtwandelanleihe trifft die Sache schon besser.

Was ist eine Pflichtwandelanleihe?

Die Pflichtwandelanleihe ist der Werwolf unter den Anleihen. Je nach Stand der Börse verwandelt sie sich in eine Aktie.
Für einen Anleger verbindet die Pflichtwandelanleihe die Nachteile der beiden Anlageformen.
Wenn die Geschäfte des Emittenten (die Firma, die die Anleihe herausgibt) gut laufen, zahlt er Ihnen als Anleger die Zinsen, Sie profitieren aber nicht vom wirtschaftlichen Erfolg der Firma.
In diesem Fall zählt der CoCo als Fremdkapital.
Laufen die Geschäfte dagegen schlecht, verwandelt sich die Anleihe in eine Aktie und wird somit zum haftenden Eigenkapital. Für den Emittenten eine feine Sache, denn dadurch schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe:

  1. Er wird die lästigen Zinszahlungen los.
  2. Er beschafft sich frisches Eigenkapital.

Eine Firma, die für 100 Millionen Euro CoCos ausgibt, hat Schulden von 100 Millionen Euro und muss obendrein um die 6 % Zinsen zahlen (laut Financial Times betrug der durchschnittliche Zinssatz von CoCos europäischer Banken 5,8 Prozent).
Macht alleine 6 Millionen Euro jährliche Zinslast.

Wenn es der Firma schlecht geht und die Wandlung eintritt, ist die Firma auf einen Schlag nicht nur 100 Millionen Euro Schulden los, sie hat auch mit einem Federstrich 100 Millionen Euro an Eigenkapital gewonnen, und die 6 Millionen Euro Zinszahlungen sind auch vom Tisch.
So eine Firma findet dann natürlich leichter Kreditgeber und kann sich wieder aufrappeln.
Für den Anleger bedeutet das: Er wird als Aktionär einer schlingernden Firma zwangsverpflichtet.
Geht es irgendwann wieder aufwärts mit der Firma, so kann er sich über steigende Aktienkurse freuen. Vorher wird es aber noch eine ziemliche Talfahrt der Kurse geben, denn viele der Zwangsaktionäre werden verkaufen wollen oder müssen.
Wenn es zur Insolvenz kommt, ist das Geld mit ziemlicher Sicherheit verloren, da Eigenkapital nachrangig aus der Insolvenzmasse bedient wird.

Wann wandelt eine Pflichtwandelanleihe?

Hier hilft ein Blick ins Kleingedruckte. Suchen Sie nach dem Wort „Trigger Event“. Der Trigger Event beschreibt, unter welchen Umständen die Anleihe zur Aktie wird.
Wenn beispielsweise eine Bank hohe Verluste verkraften muss und ihr Eigenkapital dadurch auf einen im Voraus bestimmten Schwellenwert absinkt, wandelt der CoCo. Ein CoCo der britischen Lloyds Bank wandelt, wenn die Kernkapitalquote der Lloyds Bank unter 5 % sinkt.

Wer gibt Pflichtwandelanleihen heraus?

Vor allem Banken, denn sie wurden von der Politik nach der letzten Bankenkrise gezwungen, ihre Eigenkapitalausstattung zu verbessern.
Europäische Banken haben eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 9 %, die Eidgenossen liegen bei gut 12 % und die US-amerikanischen Banken kommen auf 13 % Eigenkapital. Das zeigt: Die Europäer müssen noch einige Milliarden an Eigenkapital einwerben.
CoCos im Wert von 50 Milliarden Euro sollen deshalb 2014 platziert werden. Wenn’s gut läuft, zahlt die Bank die Zinsen, behält aber die fetten Profite für sich. Wenn’s schlecht läuft, sind immer noch zwei von drei Parteien zufrieden.

  1. Die Bank rekapitalisiert sich und kann weitermachen.
  2. Die Politik verweist stolz darauf, „dass der Steuerzahler keinen Cent für die Bankenrettung aufgewendet hat“.

Gezahlt hat der CoCo-Anleger, und für den wird bestimmt kein Rettungsschirm aufgespannt. Letztendlich versichert sich die Bank bei den CoCo-Käufern gegen den Schadensfall Insolvenz. Wenn der Schadensfall einzutreten droht, stellen die CoCos das Verlust absorbierende Eigenkapital und wenden so die Insolvenz ab. Die hohen Zinsen sind die Versicherungsprämie.

Meine Meinung zu CoCos

Ich bin aus zwei Gründen gegen CoCos.
Wenn man sich ernsthaft mit den fünf Ebenen der Geldanlage beschäftigt und auf Ebene zwei seinen Anlagemix festgelegt hat, dann weiß man

  1. wie risikotolerant man ist und
  2. welches Aktien/Anleihenverhältnis dieser Risikotoleranz entspricht.

Man hat sich auf sehr fundamentaler Ebene Gedanken gemacht, und dann erlaubt man einer amoklaufenden Werwolf-Anleihe, dieses Fundament nach Belieben zu verschieben?
Ich habe keinerlei Kontrolle darüber, wann die Anleihe zur Aktie wird, muss aber mit den finanziellen und steuerlichen Folgen leben.

Nicht mit mir.

Mein zweiter Kritikpunkt: Die Menschen, die Geld von mir wollen, machen auch die Spielregeln. Ich werde immer weniger wissen als die Insider. Mit dem Kauf einer Pflichtwandelanleihe spiele ich ein Loser-Spiel, das ich nie gewinnen kann.

Aber man könnte die CoCos doch als Beimischung nutzen?

Klar kann man das. Aber mit dieser Beimischungsnummer bringt man meist kein strategisch diversifiziertes Portfolio zustande, sondern hat irgendwann einen Kessel Buntes. Die meisten Privatanleger-Depots sind eh viel zu komplex, wie der Artikel „Gibt es eine optimale Depotzusammenstellung für Buy-and-hold-Anleger?“ zeigt.

Fazit

CoCos sind das neue „heiße Ding“ im Finanzvertrieb. Da sie eine relativ junge Gattung sind, haben sie noch eine blütenweiße Weste und lassen sich so natürlich gut verkaufen.
Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen das nächste Mal ein Fonds angeboten wird, der in ganz neue Anleihen mit Superzinsen und tollen Chancen investiert. Es könnten Pflichtwandelanleihen sein.
Lesen Sie das Kleingedruckte und entscheiden Sie, ob Sie das Risiko eingehen wollen. CoCos verzinsen mit 5 % bis 12 %, aber Sie als Anleger tragen das Risiko. Für Pflichtwandelanleihen gilt: Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
Und wie üblich: Auch CoCos setzen „Das magische Dreieck der Geldanlage“ nicht außer Kraft.

(awa)

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Abgelegt unter Basics, CocoBonds, Pflichtwandelanleihen



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Kommentare

Dummerchen sagt am 04. Juni 2014

Beim Lesen Deines Artikels habe ich mich die ganze Zeit über gefragt, wer die CoCos kaufen würde. Dementsprechend hat mich Dein Fazit auch kaum überrascht.

Zusätzlich sei angemerkt, dass man indirekt auch als Nichtkäufer von der Herausgabe der Pflichtwandelanleihen betroffen sein kann, nämlich dann wenn man Aktienanteile bei CoCo-Emittenten hat. Im Falle einer Wandelung werden zusätzliche Aktien "generiert", die den Kurs nochmal drücken sollten - auch nicht schön.


Finanzwesir sagt am 04. Juni 2014

Hallo Dummerchen, die meisten CoCos haben ja auch eine eingebaute "Kindersicherung" (Stückelung ab 100.000 Euro). Aber es gibt ja bereits Fonds, wie beispielsweise de Swisscanto (LU) Bond Invest CoCo H EUR B (ISIN: LU0599119707), der es auch Privatanlagern ermöglicht in diese Assetklasse zu investieren. Wobei speziell dieser Fonds auch noch eine synthetische Abbildung der Contingent Convertible Capital-Anleihen bis maximal 20% des Fondsvermögens zulässt. Da hat man dann noch das Kontrahentenrisiko mit dabei. Wie schon im Artikel geschrieben: Ich kannte CoCos bis jetzt nicht und bin im Blicklog-Artikel erstmals darauf gestoßen. Dann habe ich angefangen zu recherchieren. Einfach für mich, um die Sache zu verstehen. Danach habe ich mir überlegt: Kannst es ja auch aufschreiben, dann hat das Internet auch was davon ;-)

Gruß Finanzwesir


Aktienlaie sagt am 27. August 2019

Ich bin soeben ein wenig schlauer geworden, merci für die gute Erklärung!

Aber noch nicht schlau genug. Ich habe die Infos einer Firma, die bei den Konditionen für die Pflichtwandelanleihe einen Minimal- und einen Maximalbetrag (=doppelt so viele Aktien, doppelt so viel Geld) angibt und die das ganze dann auch noch auf drei Jahre begrenzt (Wozu?).

Zusätzlich ist ein genauer Wandelpreis definiert (bis auf zwei Stellen hinter dem Komma) und die Wandlung soll "frühestens nach 9 Monaten ab Liberierung durch Gläubiger" möglich sein.

Herrje, was heisst das denn auf Normal-Deutsch???? Als Laie versteh ich nur Bahnhof.... und bin über jede Hilfe dankbar!


Heraldo sagt am 10. Januar 2020

Ich vermisse in dem Artikel den Unterschied zwischen einer Pflichtwandelanleihe und einer gewöhnlichen Wandelanleihe.


Hans sagt am 08. April 2021

Heraldo, am besten du recherchierst, da ein Interesse besteht und teilst uns mit, was du rausgefunden hast. :)


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