23. März 2020


Leserfragen, Ihr fragt, wir antworten - Der Finanzwesir rockt, Folge 87

Das hier ist eine Premiere bei "Der Finanzwesir rockt". In dieser Episode beantworten wir die folgenden Fragen:

  • Johannes aus Baden Württemberg fragt: Gazprom-Aktie gekauft, was haltet Ihr davon? Russland-ETF gekauft, wie seht Ihr das? Chance oder Zockerei?
  • Maja aus Stuttgart will Einladungen zu interessanten Hauptversammlungen
  • Tobias, ein Beamter aus Bayern sitzt in der selbst genutzten Immobilie und will parallel fünf bis zwehn Prozent seines Geldes in einen ETF-Sparplan stecken. Ist das sinnvoll oder nicht?
  • Susanne hat den Klassiker am Start (teure Altfonds) und kämpft gegen den Versunkene-Kosten-Effekt: Soll sie die teure Fonds verkaufen und in ETFs umschichten? Oder doch lieber behalten? Zwei Seeln wohnen, ach in meiner Brust…
  • Daniel stellt schon vor Corona die Corona-Frage: Warum schmiert die ganze Börse ab auch wenn die Branchen davon nicht betroffen sind?
  • Ein anderer Daniel bespart regelmäßig elf (11) ETFs regelmäßig und weiß nicht, wie er auf weniger ETFs kommt. Er hat ein Basisinvestment aus zwei ETFs(MSCI World und ACWI) und dazu noch einen bunten Strauss an Satelliten (Indien, China, Security, und so weiter und so fort).
  • Ines aus Österreich will einen Kredite aufnehmen und fragt: "Was muss ich beachten, welche Fallstricke gibt es?"
  • Julia ist erfolgreiche Anlegerin und eine Steuersparfüchsin. Sie hat Verliereraktien mit Verlust verkauft und will nun ihre Gewinneraktien ebenfalls verkaufen, um Abgeltungssteuern zu sparen. Aktuell bringt diese Taktik nichts, da höchstwahrscheinlich alles im Depot rot ist. Aber irgendwann kommt ja auch wieder die Sonne heraus.
  • Matthias misstraut den Schwellenländern. Wozu einen Schwellenland-ETF besitzen, wenn Unternehmen wie McDonalds doch sowiso weltweit tätig sind? Reicht da nicht ein World-ETF?
  • Jessica hat 20.000 Euro in 18 DAX-Unternehmen investiert. Ihre Frage: "Wie bewerte ich die Aktien zum Verkauf? Soll ich alles in ETF schieben oder wie soll ich verfahren?"

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Kommentare

Mark sagt am 23. März 2020

Sehr interessante Folge. In vielen Fragen habe ich mich selbst wieder gefunden. Bitte mehr davon!


Niko sagt am 23. März 2020

Das mit dem angeblichen Gestaltungsmissbrauch beim Kauf/Verkauf von Aktien um z.B. mittels Verlustverrechnung Steuern zu sparen ist ein längst widerlegter Internetmythos:
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu unterschiedlichen Preisen grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

Natürlich sollte man dabei nicht mit sich selbst Handel betreiben (z.B. gleichzeitige Kauf- und Verkaufsorder am selben Handelsplatz). Deswegen erst die andere Order einstellen, nachdem die erste Order ausgeführt wurde.


Bene sagt am 23. März 2020

Hi,
noch mehr als sonst sowieso auch schon wären in solch einer Folge Kapitelmarken eine tolle Sache. Wenn mich nur einzelne der gestellten Fragen interessieren, wäre es dann keine so riesige Mühe mehr, die für mich interessanten Fragen im Podcast zu finden. Wäre schön, wenn ihr da mal drüber nachdenken könntet!

Grüße,
Bene


Smartinvestor sagt am 24. März 2020

Deswegen erst die andere Order einstellen, nachdem die erste Order ausgeführt wurde.

Selbst das ist nicht mehr erforderlich. Meine Depotbank führt auch taggleiche Verkäufe und Käufe von normalen Fonds zum selben Preis über die Fondsgesellschaft aus. Damit entfällt praktisch jegliches Restrisiko.

Ansonsten wäre das Risiko bei der aktuellen Volatilität viel zu hoch, weil dabei ja zumindest ein Tag dazwischen liegen müsste.


Finanzrocker sagt am 24. März 2020

Hallo Bene,

habe die Kapitelmarken nachträglich eingefügt. Du kannst also zu den jeweiligen Fragen springen.

Beste Grüße
Daniel


Felix sagt am 24. März 2020

Mir gefällt dieses Format mit den Leserfragen ebenfalls sehr gut. Gerne häufiger.


Norbert sagt am 24. März 2020

Zu der Frage nach der coolsten Hauptversammlung ist mir spontan BrewDog eingefallen: Lecker Essen, geile Biere, und tolle Livemusik. Nennt sich Annual General Mayhem. Das ist aber auch eine reine Spaßaktie für Liebhaber, in die ich nicht meine Altersvorsorge investieren würde (nicht falsch verstehen: BrewDog ist eine international aufgestellte Brauerei, mit mehreren Braustätten, Bars und Hotels - nur ist die Aktie eher für Fans als für ernsthafte Anleger)


Patrick sagt am 24. März 2020

Vielen Dank Albert und Daniel für diese Folge. Sehr tolle Idee. Gerne mehr davon.


Max Alpha sagt am 25. März 2020

@Smartinvestor

Bei welcher Depotbank bist Du denn?
Bei meinen (DKB und ING) geht das glaube ich nicht.

Gruß
Max Alpha


Tom sagt am 25. März 2020

Zum Besuch von Hauptversammlungen: meine Erfahrung, je größer die Firma, um so langweiliger ist es. Gerade bei kleinen Firmen hat man noch Gelegenheit mit einem der Chefs direkt ein paar Worte zu wechseln. Aber in Zeiten von Corona werden jetzt wohl mehr und mehr virtuelle Hauptversammlungen kommen, die man sich bequem von zu Hause per Videokonferenz anschauen kann. Da fallen dann Reisekosten weg, aber auch die Würstchen in der Pause.


Geduld+Spucke sagt am 25. März 2020

Zu Julias Frage:

Eine Akite im plus zu verkaufen würde steuerlich nur dann Sinn ergeben, wenn der Verlusttopf am Jahresende verfallen würde. Das tut er aber nicht, sondern die Verluste werden auf das nächste Jahr vorgetragen. Es gibt also keinen Grund nur aus steuerlichen Gründen jetzt schnell zu verkaufen, weil man dadurch schlicht nichts spart, sondern eher noch Gebühren produziert. Verkaufen ergibt nur dann Sinn wenn man die Aktie eh los werden will und das kann dann auch erst in zehn Jahren passieren.


Sonja sagt am 26. März 2020

Ein kurzer Hinweis zur SCHUFA: Die kann man seit DSGVO einholen, sooft man möchte, weil man jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten hat :)


Smartinvestor sagt am 26. März 2020

@Max Alpha

Comdirect


Marie sagt am 27. März 2020

Einer der besten Kapitel! Danke für die Weitergabe


Frank sagt am 27. März 2020

Bitte weitermachen 😊 Tolles Format!


Kuri sagt am 28. März 2020

Hallo ihr 2

Finde das Frageformat gut und eine sinnvolle Ergänzung. Schlage vor das alle 3 Monate in euren Sendeplan aufzunehmen.
Das sollte reichen.

Keep on rocking
Kuri


Niko sagt am 01. April 2020

@Smartinvestor

Der Bezug/Rückgabe von Fondsanteilen über die KAG ist aber etwas anderes als der Kauf/Verkauf von Wertpapieren an einer Börse. Im ersten Fall stellt die Fondsgesellschaft über das NAV einen festen Kurs, da kann man per Definition überhaupt nicht mit sich selbst handeln und damit möglicherweise den Preis des Wertpapiers manipulieren (Google-Suche nach: börse verkauf kauf order gleichzeitig manipulation).


Smartinvestor sagt am 15. April 2020

@Niko

Na klar gibt es zwischen regulären Fonds und ETFs Unterschiede. Danke für den Link. Mein Vorgehen zur legalen Steueroptimierung hier nochmal präzisiert:

  • Bei regulären Investmentfonds gebe ich gemütlich hintereinander erst eine Verkaufs- und bald darauf eine Kauforder ein, sodass diese zum exakt gleichen nächsten NAV durch die KAG ausgeführt wird, egal wann.
  • Bei ETFs mache ich das in Börsenzeiten hoher Umsätze bzw. Liquidität für minimale Volatilität so schnell hintereinander, wie es geht. Dann unterscheiden sich die Verkaufs- und Kaufpreise i.d.R. nur um den von den Börsen ausgewiesenen minimalen Spread.

Damit können die Kaufkurse auf einen steuerlich günstigeren Wert geändert werden, bei voller Besteuerung zur Stundung Loss Harvesting, bei Steuerbefreiung Freibetrag ausschöpfen.


Smartinvestor sagt am 23. April 2020

@Niko

Na klar gibt es zwischen regulären Fonds und ETFs Unterschiede. Danke für den Link. Mein Vorgehen zur legalen Steueroptimierung hier nochmal präzisiert:

  • Bei regulären Investmentfonds gebe ich gemütlich hintereinander erst eine Verkaufs- und bald darauf eine Kauforder ein, sodass diese zum exakt gleichen nächsten NAV durch die KAG ausgeführt wird, egal wann.
  • Bei ETFs mache ich das in Börsenzeiten hoher Umsätze bzw. Liquidität für minimale Volatilität so schnell hintereinander, wie es geht. Dann unterscheiden sich die Verkaufs- und Kaufpreise i.d.R. nur um den von den Börsen ausgewiesenen minimalen Spread.

Damit können die Kaufkurse auf einen steuerlich günstigeren Wert geändert werden, bei voller Besteuerung zur Stundung Loss Harvesting, bei Steuerbefreiung Freibetrag ausschöpfen.


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