Auch schon in die Zinsfalle getappt?
Wenn die Sparzinsen bei 0 % liegen, lohnt sparen nicht.
Wenn die Sparzinsen bei 6 % liegen, macht die Altersvorsorge Spaß.
Ja, lieber Finanzwesir, das wissen wir. Wieso lockst du uns für solche Plattitüden auf deine Site? Damit machst du dich der Klickgier schuldig!
Warten wir‘s ab. Ich habe die schwere Excel-Artillerie schon in Stellung gebracht.
Zuerst: Der Zins ist ein janusköpfiges Wesen. Links heißt er Guthabenzins und gibt, rechts nennt er sich Inflation und nimmt.
Die obigen Aussagen sind deshalb unvollständig. Bevor wir die Inflationsrate nicht kennen, können wir keine qualifizierte Aussage treffen.
In unserem Beispiel korrelieren die Sparzinsen von 0 % mit einer Inflationsrate von ebenfalls 0 %.
Die Sparzinsen von 6 % korrelieren mit einer Inflationsrate von 5 %.
Die Sache ist klar:
Im ersten Szenario ist alles festgefroren. 100 Euro bleiben 100 Euro. Keine Zinsen und kein Kaufkraftverlust.
Im zweiten Szenario werden 100 Euro zu 106 Euro, von denen die Inflation 5 Euro wieder wegknabbert. Es bleibt aber 1 Euro als Nachinflationsrendite erhalten.
Also ein Plusgeschäft? Nicht ganz. Erst fällt noch Thors Hammer, auch bekannt als die Steuerkeule. Steuerpflichtig sind die 6 Euro Zinsgewinn.
Diese unterliegen der Kapitalertragssteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (= 1,375 %), in der Summe beläuft sich die Abgeltungssteuer auf 26,375 %.
Nun sieht die Rechnung wie folgt aus:
Position |
Summe |
Bruttozins |
6,00 € |
Steuerabzug |
-1,58 € |
Nettozins |
4,42 € |
Nominalsumme |
104,42 € |
Von diesen 104,42 € gehen durch die Inflation 5 % als Kaufkraftverlust ab. Das sind 5,22 Euro.
Nach einem Jahr hat das Geld nur noch eine Kaufkraft von 99,20 Euro.
Das Szenario „keine Zinsen, keine Inflation“ ist für den Anleger vorteilhafter.
Hätten Sie‘s gewusst?
Wobei gesagt werden muss: Ganz so schlimm ist es nicht. Es gibt ja noch den Sparer-Pauschbetrag, der die ersten 801 Euro schützt. Die sind dann ein Plusgeschäft.
Aber – um es mit Sam Gamdschie zu sagen –, da dieser Artikel "ein echter Augenöffner" werden sollte, habe ich ein bisschen dicker aufgetragen.
Fazit
Niedrige Zinsen sind nicht per se schlecht. Erst in Kombination mit der Inflationsrate und der persönlichen Steuerbelastung lässt sich ein Zinsszenario sinnvoll beurteilen.
Guthabenzinsen müssen Inflation und Steuer schlagen.
(awa)
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Kommentare
Schlaftablette sagt am 10. September 2014
Abgeschrieben ;-)
http://dividenden-sammler.de/6556/und-er-hat-es-schon-wieder-getan/
Siehe Kommentar 3.
Trotzdem ein wichtiger Punkt und gut erklärt. Bei Karl Napfs Kommentar musste ich erst sorgfältig nachdenken, bis ich es verstanden habe.
Finanzwesir sagt am 11. September 2014
Ein Mensch mit Überblick ;-)
Ich fand das Thema hat mehr verdient als nur einen Kommentar. Gerade im FInanzbereich sollte man alles durchexceln. Sonst sitzt man sehr schnell tradierten Meinungen auf, die - nur weil sie immer wieder widerholt werden und wurden - nicht wahrer werden.
Man muß da schon ganz genau hinsehen, um zu sehen in welche Richtung sich die Nadel dreht. Aber als Ingenieur hat man ja gelernt, sich nicht auf Vermutungen zu verlassen.
Gruß Finanzwesir
Schlaftablette sagt am 28. September 2014
War auch nicht boese gemeint. ;-)
Ist mir auch nur aufgefallen, weil ich ueber den Kommentar gestolpert bin - und danach wieder etwas neues gelernt habe. Hast du auf jeden Fall gut erklaert. Saubere Arbeit!
Finanzwesir sagt am 29. September 2014
Hallo Schlaftablette,
damit habe ich gar kein Problem. Ich bin immer dankbar für gute und kritische Kommentare. Egal ob ich mich verrechnet habe oder einen oder mehrere Aspekte eines Themas nicht berücksichtigt habe: Kluge Leserkommentare helfen allen. Dem Bloger und den Lesern.
Alles, was meine Artikel besser macht, ist willkommen. Die Trolle und Linkablaicher (diese SEO-Trottel) filtere ich raus, der Rest wird freigeschaltet.
Gruß
Finanzwesir
Andi sagt am 05. Juli 2017
|
Hallo,
Danke für den interessanten Artikel.
Kann es sein, dass in dem Rechenbeispiel ein kleiner Fehler enthalten ist?
Am Ende des ersten Jahres fallen die Zinsen an und die Steuer wird fällig.
Auch die Wertminderung durch Inflation wird am Jahresende berücksichtigt.
Sollte für die Wertminderung allerdings der Wert vom Jahresanfang berücksichtigt werden (also EUR 100 und nicht EUR 104.42)?
Das ergäbe dann eine Kaufkraft nach dem ersten Jahr von EUR 99,42.
Auch wenn die Kaufkraft jetzt geringfügig höher wäre, liegt sie noch immer unter den urpsrünglichen EUR 100.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Schöne Grüße
Marius sagt am 11. Juli 2018
@Finanzwesir
Bei einer Inflation von 5% verringert sich die Kaufkraft nicht um 5% sondern die Preise steigen um 5%. Das ist nicht das Selbe.
Bei einer Inflation von 100% wird das Geld ja auch nicht völlig wertlos sondern die Kaufkraft halbiert sich (50% Kaufkraftverlust).
Aus 104,42 Euro werden bei 5% Inflation 99,45 Euro Kaufkraft. Also ein Kaufkraftverlust von 4,97 Euro und nicht 5,22 Euro.
104,42 Euro / 1,05 = 99,4476 Euro